tisdag, februari 21

Das Konventikelplakatet verbietet freireligiöse Treffen in Schweden

Am 12. Januar 1726 erließ der schwedische König Fredrik I., auf Druck der schwedischen Priester und Bischöfe, das sogenannte Konventikelplakatet (ein öffentlicher Aushang), das die modern werdenden religiösen Splittergruppen zurück zur wahren protestantischen Kirche führen sollte bevor sie maßgeblich an Einfluss gewannen. Die Ursache des Erlasses ist im damaligen schwedischen Denken zu suchen, nach dem eine Gesellschaft nur Bestand haben konnte, wenn auch eine religiöse Einheit im Land herrschte. Freireligionen jeder Art wurden als Gefahr für den Thron betrachtet, führten aber auch dazu, dass die Gesellschaft  gespalten wird und die Bevölkerung negativen Einflüssen folgt, also der Dekadenz entgegengeht.

Das Konventikelplakat verbot daher jede Art von religiösen Treffen und gemeinsamen Gebeten und erstreckte sich auch auf Privatwohnungen. Die einzige Ausnahmen waren Familienandachten an denen auch ausschließlich die Familie teilnahm. Wer das Verbot nicht beachtete, musste mit sehr hohen Strafen rechnen und konnte mehrere Jahre in der Gefangenschaft verbringen. Wer eine solche Versammlung organisierte, riskierte auf Lebenszeit aus Schweden verwiesen zu werden.

Fredrik I. wollte mit dem Konventikelplakatet vor allem die Ausbreitung des Roparrörelsen und die Frikyrkorörelsen verhindern, die vor allem von der ungebildetsten Schicht häufig aufgenommen wurden und wegen ihrem freiheitlichen Demokratiedenken ein Problem für die streng geregelte protestantische Kirche werden konnte. Die Folgen des Konventikelplakat war daher eine Stärkung der Staatskirche, die nach dieser Verordnung von den Gläubigen eine noch stärkere Unterordnung forderte und sich zu einem System entwickelte, das nicht nur ein Joch für die Landbewohner wurde, sondern ihnen geradezu eine Angst vor der Kirche vermittelte.

Dieser Druck der protestantischen Kirche war ab 1830 auch die Ursache für die große Auswanderungswelle. Die ersten Schweden, die nach Amerika auswanderten, waren vor allem jene, die sich innerlich längst von der Staatskirche gelöst hatten und endlich ihre Religion frei ausüben wollten, gefolgt von jenen, die durch Abgaben und die Erbfolge am verarmen waren.

Ab Beginn des 19. Jahrhunderts häuften sich dann auch die Petitionen, die die Abschaffung des Konventikelplakats forderten, denn nicht jeder, der sich von der Staatskirche abgewandt hatte, wollte auswandern oder hatte die nötigen Mittel. Der Reichstag nahm mehrmals die Diskussion zur Abschaffung der Verordnung auf, aber erst am 26. Oktober 1858, unter Oscar I. wurde das Konventikelplakatet dann aufgehoben und von einem etwas gemilderten Gesetz ersetzt, das jedoch nach wie vor die protestantische Staatskirche in den absoluten Vordergrund setzte.
Copyright: Herbert Kårlin

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